Sonderrechtsnachfolger von verstorbenen Antragstellern müssen sich umgehend und spätestens 6 Monate nach dem Todestag des Opfers mit der IOM in Verbindung setzen

Alle Antragsteller werden gebeten der IOM eventuelle Adress- bzw. Namensänderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen


 

Hintergrundinformation über das deutsche Zwangsarbeiter-Entschädigungsprogramm - Marz 2004

Am 12. August 2000 trat das deutsche Stiftungsgesetz in Kraft, mit dem eine deutsche Stiftung unter dem Namen "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" errichtet wurde, um ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter sowie bestimmte andere Opfer nationalsozialistischer Unrechtshandlungen finanziell zu entschädigen. Der Entschädigungsfonds dieser Stiftung von insgesamt rund 5,11 Milliarden EUR (10 Milliarden DEM) wurde zu gleichen Teilen von der deutschen Regierung und deutschen Firmen bereitgestellt.

Im Stiftungsgesetz wurden sieben Partnerorganisationen, darunter die Internationale Organisation für Migration (IOM), damit beauftragt, Anträge auf Entschädigung für Sklavenarbeit, Zwangsarbeit sowie Personenschäden (aufgrund medizinischer Versuche, der Unterbringung eines Kindes in einem Zwangsarbeiter-Kinderheim oder des Tod eines Kindes in einem solchen Kinderheim) zu bearbeiten.

Die IOM wurde darüber hinaus im deutschen Stiftungsgesetz als allein zuständige Partnerorganisation benannt, um Anträge für Vermögensschäden, die unter direkter Beteiligung deutscher Unternehmen entstanden sind, zu bearbeiten.

Für alle, im deutschen Stiftungsgesetz aufgeführten Kategorien von Leistungsberechtigten ist die verlängerte Antragsfrist am 31. Dezember 2001 abgelaufen. Es können keine neuen Anträge mehr angenommen werden.

Nach dem deutschen Stiftungsgesetz stehen der IOM 276 Millionen EUR (540 Millionen DEM) für die Auszahlung an entschädigungsberechtigte Antragsteller zur Verfügung, die zur Sklaven- oder Zwangsarbeit herangezogen wurden, sowie 102,3 Millionen EUR (200 Millionen DEM) für Entschädigungsberechtigte, die Vermögensschäden erlitten haben. 25,6 Millionen EUR (50 Millionen DEM) wurden insgesamt für alle sieben Partnerorganisationen bereitgestellt, um Opfer von Personenschäden zu entschädigen.

Im Rahmen des deutschen Zwangsarbeiter-Entschädigungsprogramms (GFLCP) sind bei der IOM 329.000 Anträge auf Entschädigung für Sklaven- und Zwangsarbeit, 32.000 Anträge für Vermögensschäden und 41.000 Anträge für Personenschäden eingegangen. Bis Januar 2004 hatte die IOM 80% aller Anträge für Sklaven- und Zwangsarbeit bearbeitet und 77.500 Anträge zur Auszahlung empfohlen. Darüber hinaus hatte die Organisation zu diesem Zeitpunkt alle Anträge auf Entschädigung von Personenschäden sowie 40% aller Anträge für Vermögensschäden bearbeitet.

Im deutschen Stiftungsgesetz wurde die IOM auch damit beauftragt, soziale Hilfsprogramme Sinti und Roma zu entwickeln und durchzuführen, die Opfer nationalsozialistischer Unrechtshandlungen waren. Im Rahmen ihrer humanitären und sozialen Programme (HSP), hatte die IOM bis Anfang 2004 mehr als 18 Millionen USD bereitgestellt, um 51.000 ältere und bedürftige Roma sowie andere Opfer der Nazi-Verfolgung (Zeugen Jehovas, Behinderte und Homosexuelle) in 12 mittel- und osteuropäischen Ländern zu unterstützen. Über HSP werden auch Mittel des Ausgleichsfonds verteilt, der im Rahmen des Schweizer Bankenvergleichs eingerichtet wurde. Derzeit wird davon ausgegangen, dass das Programm und alle seine Projekte im Juni 2005 abgeschlossen sein werden.

Alle Antragsteller werden schriftlich informiert, sobald eine Entscheidung über ihren Antrag getroffen wurde. Die IOM beabsichtigt, die Bearbeitung aller 400.000 eingegangenen Anträge bis Ende 2004 abzuschließen. Gemäß dem deutschen Stiftungsgesetz kann die zweite Rate erst dann ausgezahlt werden, wenn alle Leistungsberechtigten ihre erste Zahlung erhalten haben. Die IOM plant die Auszahlung der zweiten Rate für das Frühjahr 2005.

Wenn ein Opfer stirbt, nachdem es einen Antrag gestellt hat, müssen sich die Sonderrechtsnachfolger so schnell wie möglich, jedoch spätestens 6 Monate nach dem Tod des Opfers, mit der IOM in Verbindung setzen. Wenn die Sonderrechtsnachfolger diese Frist nicht einhalten, erlischt ihr Leistungsanspruch.

Bei Fragen zum Stand eines Antrages und zu den Zahlungen wenden Sie sich bitte an die Hotline der IOM-Entschädigungsprogramme. Die Telefonnummer lautet: 0041-22-5928230. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 7.00 - 19.00 Uhr durchgehend für Anfragen in englischer und französischer Sprache und von 9.00 - 12.30 Uhr sowie von 14.00 - 17.00 Uhr für Anfragen in anderen Sprachen besetzt.

Das deutsche Stiftungsgesetz erkennt an, dass das begangene Unrecht und das damit zugefügte menschliche Leid nicht wirklich durch finanzielle Leistungen wiedergutgemacht werden können, und dass das Gesetz für diejenigen zu spät kommt, die als Opfer des nationalsozialistischen Regimes ihr Leben verloren haben oder inzwischen verstorben sind.

 


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