WO STELLT MAN EINEN ANTRAG?

BITTE BEACHTEN SIE, DASS DIE ANTRAGSFRIST AM 31. DEZEMBER 2001 ABGELAUFEN IST!

 

Das deutsche Stiftungsgesetz legt fest, welche Organisation welche Anträge bearbeitet. Dies richtet sich prinzipiell nach dem Wohnort des Antragstellers sowie danach, ob der/die AntragstellerIn jüdisch ist oder nicht. Die IOM erkennt die Selbsteinschätzung jeder Person als jüdisch oder nicht-jüdisch an.

Nicht-jüdische Personen, die nicht in der Tschechischen Republik, Polen, der Russischen Föderation oder einer ehemaligen Republik der Sowjetunion wohnen, sollten sich an die IOM wenden, um Antragsformulare für eine Entschädigung für Sklavenarbeit, Zwangsarbeit, Personenschäden oder den Tod eines Kindes zu erhalten und entsprechende Anträge stellen.

Jüdische AntragstellerInnnen, die nicht in den o.a. Ländern wohnen, sollten sich an die Conference on Jewish Material Claims Against Germany wenden, um Antragsformulare für eine Entschädigung für Sklavenarbeit, Zwangsarbeit, Personenschäden oder den Tod eines Kindes zu erhalten und entsprechende Anträge zu stellen.

Sowohl jüdische als auch nicht-jüdische AntragstellerInnen mit Wohnsitz in den o.a. Ländern sollten sich an die dortigen Organisationen wenden, um Antragsformulare für eine Entschädigung für Sklavenarbeit, Zwangsarbeit, Personenschäden oder den Tod eines Kindes zu erhalten und entsprechende Anträge zu stellen.

Sowohl jüdische als auch nicht-jüdische AntragstellerInnen, die in Österreich gefangen gehalten wurden, sollten sich für weitere Auskünfte an den Österreichischen Versöhnungsfonds wenden. Dagegen sind ehemalige Insassen des KZ Mauthausen und dessen Aussenlager sowie Insassen der Aussenlager des KZ Dachau in Österreich vom deutschen Stiftungsgesetz abgedeckt. Deshalb sollten sich nicht-jüdische AntragstellerInnen, die in diesen Lagern festgehalten wurden, an die IOM wenden, um Antragsformulare zu erhalten und entsprechende Anträge zu stellen. Jüdische AntragstellerInnen, die in diesen Lagern festgehalten wurden, sollten sich ihrerseits an die Conference on Jewish Material Claims Against Germany wenden, um Antragsformulare zu erhalten und entsprechende Anträge zu stellen.

Für Vermögensschäden von jüdischen wie von nicht-jüdischen Personen sind alle Antragsformulare – gleichgültig, welchen Wohnsitz die Antragsteller haben – bei der IOM anzufordern. Auch die entsprechenden Anträge müssen bei der IOM gestellt werden.

 


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